Maßgeschneidert für Krankenhaus, Pflege und HomeCare
Veränderungen der §§ 39 und 112 SGB V zum Entlassungsmanagement
des GKV-VStG, Landeskrankenhausgesetze und Zuweisungsmanagement betreffen sehr unterschiedliche Organisationseinheiten im
Krankenhaus oder Unternehmen (Sozialdienst, Controlling, Kaufmännische Leitung, Vertragsmanagement,
Pflegedienstleitung, Qualitätsmanagement, Ärzte).
Der große Vorteil von Inhouse-Seminaren liegt darin,
dass alle Themen auf Grundlage
des Bedarfs und der regionalen Besonderheiten abgestimmt
werden und die jeweils betroffenen Abteilungen die gleichen
Informationen erhalten, um konsensual entscheiden zu können.
Die Vorteile im einzelnen:
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Schulungstermine und Zeiten sind frei wählbar (auch
an Wochenenden),
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Anpassung an regionale Besonderheiten und Themenschwerpunkte,
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Minimierung des durch die Teilnahme am Seminar
verursachten Arbeitsausfalls,
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Ersparnis der Reisekosten für die Anreise der Mitarbeiter zum Seminarort.