Inhouse-Seminare zum Entlassungs- und Zuweisungsmanagement (GKV-VStG)
und Delegation ärztlicher Leistungen (Heilkunde-Übertragung)


Maßgeschneidert für Krankenhaus, Pflege und HomeCare

Veränderungen der §§ 39 und 112 SGB V zum Entlassungsmanagement des GKV-VStG, Landeskrankenhausgesetze und Zuweisungsmanagement betreffen sehr unterschiedliche Organisationseinheiten im Krankenhaus oder Unternehmen (Sozialdienst, Controlling, Kaufmännische Leitung, Vertragsmanagement, Pflegedienstleitung, Qualitätsmanagement, Ärzte). Der große Vorteil von Inhouse-Seminaren liegt darin, dass alle Themen auf Grundlage des Bedarfs und der regionalen Besonderheiten abgestimmt werden und die jeweils betroffenen Abteilungen die gleichen Informationen erhalten, um konsensual entscheiden zu können.

Die Vorteile im einzelnen:

  • Schulungstermine und Zeiten sind frei wählbar (auch an Wochenenden),

  • Anpassung an regionale Besonderheiten und Themenschwerpunkte,

  • Minimierung des durch die Teilnahme am Seminar verursachten Arbeitsausfalls,

  • Ersparnis der Reisekosten für die Anreise der Mitarbeiter zum Seminarort.